Uns werden immer noch viele Fragen zu diesem Thema gestellt, also lasst uns ein paar Dinge klarstellen.
Wenn Sie die TÜV-Prüfung Ihres Autos zu früh durchführen lassen, kann dies maximal 2 Monate dauern. Innerhalb dieser Frist gilt für die nächste Prüfung weiterhin das alte Datum. Sie haben dann maximal 14 Monate TÜV
Sonst kommt es zu spät.
Wenn das Datum überschritten ist, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld erhalten, weil Ihr Auto nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie es nicht fahren oder es an einem Ort abgestellt wird, an dem es nicht einsehbar ist, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass es einen gültigen TÜV hat. Der einzige Ausweg besteht darin, Ihr Auto „aufzuhängen“. Seit der Einführung der Kfz-Steuer anstelle der Kfz-Steuer wird Ihr Kennzeichen im Computer registriert und Sie können auch automatisch ein Bußgeld vom Computer erhalten, auch wenn das Auto nicht mehr existiert.
Es reicht aus, dass das Kennzeichen auf Ihren Namen lautet, um Ihnen eine Strafe für den TÜV und die Kfz-Steuer zuzusenden.
Am 6. März wurde uns über den RDW-Leitfaden (Blatt des RDW) mitgeteilt, dass die Kontrollen der TÜV-Gültigkeit in letzter Zeit stark ausgeweitet wurden. Dieses Jahr wird es sogar 100% sein. Das bedeutet, dass jemand, der sein Datum verstreichen lässt, automatisch und 100% mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro rechnen muss. Alles wird durch den Zustand der Elektronik gesteuert! Seien Sie also vorsichtig, denn der RDW reagiert nicht auf Ausreden! Sie können protestieren, müssen aber trotzdem zahlen!
Unsere Tel.-Nr. 040-2465020